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What is required for German getting married?

German citizens getting married in Thailand information

II. Deutsch-Deutsche Eheschlie?ung

Heirat in Thailand

Die Botschaft stellt den deutschen Verlobten bei Vorlage oder Zusendung eines Ehef?higkeitszeugnisses eine Konsularbescheinigung aus (Bearbeitungsdauer 2 bis 3 Tage). Vorzulegen bzw. zuzusenden sind au?erdem die P?sse (bzw. Passkopien) der Verlobten. Ferner sind bei Beantragung der Konsularbescheinigung von den Verlobten jeweils folgende Angaben zu machen: Personalien, Passdaten, Angabe von Beruf, Arbeitgeber und monatlichem Nettoverdienst, Angabe von 2 Referenzpersonen mit Anschrift in Deutschland, die Personalien der Eltern der Verlobten sowie Angabe, ob der jeweilige deutsche Verlobte dritten Personen zu Unterhalt verpflichtet ist, und wenn ja, wem und in welcher H?he. Wenn die obigen Unterlagen/Angaben vollst?ndig vorliegen, kann die Konsularbescheinigung vorbereitet werden. R?ckfragen seitens der Botschaft f?r den Fall, dass die Unterlagen/Angaben noch nicht vollst?ndig sind, erfolgen nicht. Ggfls. m?ssen bei Abholung diese R?ckfragen gekl?rt und mit einer l?ngeren Wartezeit am Tage der Aush?ndigung der Konsularbescheinigung gerechnet werden.
Die pers?nliche Vorsprache bei Abholung der Bescheinigung in der Botschaft ist erforderlich. Eine Abholung au?erhalb der Besuchszeiten (08.30 bis 12.00 Uhr) ist grunds?tzlich nicht m?glich. Dies sollte bei der Planung von Urlaubsreisen nach Thailand ber?cksichtigt werden.

III. Hinweise zu Ziffer I und II

Bei der Eheschlie?ung vor dem thail?ndischen Bezirksamt wird oft auf Vorlage des Scheidungsurteils des/der deutschen Verlobten bestanden. Es empfiehlt sich daher, das Scheidungsurteil mitzunehmen.

Die Verlobten sollten sich dar?ber hinaus bei dem jeweiligen thail?ndischen Standesamt erkundigen, ob dieses zus?tzlich die Legalisation der Konsularbescheinigung durch das thail?ndische Au?enministerium in Bangkok verlangt. In diesem Fall ist die Bescheinigung von den Verlobten dort noch vorzulegen (Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Tage). Die Botschaft kann keine Auskunft dar?ber geben, ob die Bearbeitungsdauer beim Au?enministerium ggfls gek?rzt werden kann, in etwa bei Vorlage eines Flugtickets, wenn der Weiterflug noch am gleichen Tag ist. Der Botschaft stehen weder Anschriften noch e-mails thail?ndischer Standes?mter zur Verf?gung. Grunds?tzlich werden f?r Eheschlie?ungen nach hiesiger Erfahrung bei thail?ndischen Standes?mtern keine Termine ben?tigt. Ob Eheschlie?ungsakte au?erhalb der R?umlichkeiten des Standesamts, beispielsweise am Strand, vorgenommen werden k?nnen, h?ngt von der Willigkeit des Standesbeamten und der Bereitschaft der Verlobten ab, hierf?r den erbetenen Finanzbeitrag zu leisten. Diesbez?gliche Fragen k?nnen nicht von der Botschaft beantwortet werden.

Nach der Eheschlie?ung sollte die thail?ndische Heiratsurkunde ?ber die Botschaft legalisiert werden (Anlegung eines Familienbuchs in Deutschland). Die Urkunde kann der Botschaft auf dem Postweg zugesandt werden und wird nach Abschluss der Legalisation (Bearbeitungszeit ca. 6-8 Wochen) gegen Kostenrechnung nach Deutschland zur?ckgeschickt.

IV. Geb?hren

Legalisationen (pro Urkunde) 25,-Euro
Konsularbescheinigung (Ziff. I) 50,-Euro
(Ziff. II) 50,-Euro
Die Geb?hren sind in Baht zum Tageskurs zu entrichten.

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einsch?tzungen der Botschaft im
Zeitpunkt der Textabfassung. F?r die Vollst?ndigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen
zwischenzeitlich eingetretener Ver?nderungen, kann jedoch keine Gew?hr ?bernommen werden.

For the Geman embassy Website up dates and to please check with conslute and embassy to assure all info is correct! here http://www.german-embassy.or.th/de/informationen/service/ehe.html

 


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