German citizens getting married
in Thailand information
II. Deutsch-Deutsche Eheschlie?ung
Heirat in Thailand
Die Botschaft stellt den deutschen Verlobten bei Vorlage
oder Zusendung eines Ehef?higkeitszeugnisses eine Konsularbescheinigung
aus (Bearbeitungsdauer 2 bis 3 Tage). Vorzulegen bzw. zuzusenden
sind au?erdem die P?sse (bzw. Passkopien) der Verlobten. Ferner
sind bei Beantragung der Konsularbescheinigung von den Verlobten
jeweils folgende Angaben zu machen: Personalien, Passdaten, Angabe
von Beruf, Arbeitgeber und monatlichem Nettoverdienst, Angabe
von 2 Referenzpersonen mit Anschrift in Deutschland, die Personalien
der Eltern der Verlobten sowie Angabe, ob der jeweilige deutsche
Verlobte dritten Personen zu Unterhalt verpflichtet ist, und
wenn ja, wem und in welcher H?he. Wenn die obigen Unterlagen/Angaben
vollst?ndig vorliegen, kann die Konsularbescheinigung vorbereitet
werden. R?ckfragen seitens der Botschaft f?r den Fall, dass die
Unterlagen/Angaben noch nicht vollst?ndig sind, erfolgen nicht.
Ggfls. m?ssen bei Abholung diese R?ckfragen gekl?rt und mit einer
l?ngeren Wartezeit am Tage der Aush?ndigung der Konsularbescheinigung
gerechnet werden.
Die pers?nliche Vorsprache bei Abholung der Bescheinigung in
der Botschaft ist erforderlich. Eine Abholung au?erhalb der Besuchszeiten
(08.30 bis 12.00 Uhr) ist grunds?tzlich nicht m?glich. Dies sollte
bei der Planung von Urlaubsreisen nach Thailand ber?cksichtigt
werden.
III. Hinweise zu Ziffer I und II
Bei der Eheschlie?ung vor dem thail?ndischen Bezirksamt
wird oft auf Vorlage des Scheidungsurteils des/der deutschen
Verlobten bestanden. Es empfiehlt sich daher, das Scheidungsurteil
mitzunehmen.
Die Verlobten sollten sich dar?ber hinaus bei dem jeweiligen
thail?ndischen Standesamt erkundigen, ob dieses zus?tzlich die
Legalisation der Konsularbescheinigung durch das thail?ndische
Au?enministerium in Bangkok verlangt. In diesem Fall ist die
Bescheinigung von den Verlobten dort noch vorzulegen (Bearbeitungsdauer
ca. 2-3 Tage). Die Botschaft kann keine Auskunft dar?ber geben,
ob die Bearbeitungsdauer beim Au?enministerium ggfls gek?rzt
werden kann, in etwa bei Vorlage eines Flugtickets, wenn der
Weiterflug noch am gleichen Tag ist. Der Botschaft stehen weder
Anschriften noch e-mails thail?ndischer Standes?mter zur Verf?gung.
Grunds?tzlich werden f?r Eheschlie?ungen nach hiesiger Erfahrung
bei thail?ndischen Standes?mtern keine Termine ben?tigt. Ob Eheschlie?ungsakte
au?erhalb der R?umlichkeiten des Standesamts, beispielsweise
am Strand, vorgenommen werden k?nnen, h?ngt von der Willigkeit
des Standesbeamten und der Bereitschaft der Verlobten ab, hierf?r
den erbetenen Finanzbeitrag zu leisten. Diesbez?gliche Fragen
k?nnen nicht von der Botschaft beantwortet werden.
Nach der Eheschlie?ung sollte die thail?ndische Heiratsurkunde
?ber die Botschaft legalisiert werden (Anlegung eines Familienbuchs
in Deutschland). Die Urkunde kann der Botschaft auf dem Postweg
zugesandt werden und wird nach Abschluss der Legalisation (Bearbeitungszeit
ca. 6-8 Wochen) gegen Kostenrechnung nach Deutschland zur?ckgeschickt.
IV. Geb?hren
Legalisationen (pro Urkunde) 25,-Euro
Konsularbescheinigung (Ziff. I) 50,-Euro
(Ziff. II) 50,-Euro
Die Geb?hren sind in Baht zum Tageskurs zu entrichten.
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen
und Einsch?tzungen der Botschaft im
Zeitpunkt der Textabfassung. F?r die Vollst?ndigkeit und Richtigkeit,
insbesondere wegen
zwischenzeitlich eingetretener Ver?nderungen, kann jedoch keine
Gew?hr ?bernommen werden.
For the Geman embassy Website up dates and to please check
with conslute and embassy to assure all info is correct! here
http://www.german-embassy.or.th/de/informationen/service/ehe.html
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